Kinderzahnheilkunde

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Kinder von 3 - 6 Jahren

Die erste zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchung ist vom Gesetzgeber zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat, also mit komplettem Milchgebiss, vorgesehen. Der allererste Besuch beim Zahnarzt findet am besten in Verbindung mit einem Untersuchungstermin der Mutter oder des Vaters statt. Nur auf Bohrgeräusche sollte im Sinne einer positiven Prägung bei dieser Premiere verzichtet werden. Weitere Untersuchungen sollen in jährlichen Abständen bis zum 6. Lebensjahr folgen, dann schließt sich unser spezielles Prophylaxeprogramm für Kinder an.

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